Allgemeine Geschäftsbedingungen · Version v2026-06-01

AGB & Buchungs­bedingungen.

Mit Abschluss einer Buchung über felsgasse.com akzeptieren Sie die folgenden Bedingungen. Diese AGB ergänzen die Hausregeln & Hinweise.

1. Vertragspartner

Vertragspartner ist Markus Hörschläger, Kaiser-Ebersdorfer-Straße 41/2/2, 1110 Wien (Details siehe Impressum). Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Buchung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

2. Vertragsgegenstand

Vermietung von Privatzimmern bzw. der gesamten Wohnung in der Liegenschaft Felsgasse, 1110 Wien zur vorübergehenden Nutzung. Die Vermietung fällt nicht unter das Mietrechtsgesetz (Vollausnahme gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 und Z 4 MRG).

Es handelt sich ausdrücklich um eine reine Wohnraumvermietung und nicht um einen Beherbergungs- oder Hotelbetrieb. Keinerlei Servicedienstleistungen sind im Mietpreis inkludiert — insbesondere keine tägliche Zimmerreinigung, kein Wäschewechsel während des Aufenthalts, keine Rezeption, kein Frühstück, kein Bett-/Badewäsche-Service, keine Verpflegung. Die einmalige Erstausstattung (z. B. Bettwäsche, Handtücher, Toilettenartikel, Kaffee, Waschmittel) sowie die Endreinigung sind reine Bereitstellungsleistungen und begründen kein Beherbergungsverhältnis. Der Gast ist während des Aufenthalts Selbstversorger und für die Reinigung sowie Wäschepflege selbst verantwortlich. Die Wohnung wird möbliert übergeben; das Inventar dient ausschließlich dem vertragsgemäßen Gebrauch durch den Gast.

Soweit auf den konkreten Vertrag gesetzliche Rücktrittsrechte bei Fern- und Auswärtsgeschäften nicht anwendbar sind — insbesondere aufgrund gesetzlicher Ausnahmen für Wohnraum- bzw. Unterkunftsleistungen mit vertraglich bestimmtem Leistungszeitraum (vgl. § 1 Abs. 2 Z 7 FAGG für Wohnraumvermietung sowie § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG für Beherbergungsdienstleistungen mit bestimmter Aufenthaltsdauer) — bestehen solche Rücktrittsrechte nach FAGG nicht. Davon unberührt bleiben die in Punkt 5 ausdrücklich vereinbarten Stornierungs- und Kündigungsrechte sowie die dort geregelte 48-Stunden-Bedenkzeit.

Maximalaufenthalt: Die Vermietung ist befristet und auf maximal 180 Nächte beschränkt. Eine Verlängerung über diese Grenze ist ausgeschlossen, um die Anwendbarkeit der Vollausnahme nach § 1 Abs. 2 Z 3 MRG zu erhalten. Auch faktische Verlängerungen über das vertraglich vereinbarte Check-out-Datum hinaus sind ausgeschlossen; bei Nichträumung gilt § 5b sinngemäß und der Vermieter ist zur Räumungsklage berechtigt.

Karenzpause: Eine erneute Buchung derselben Person für dieselbe Unterkunft ist frühestens nach einer Karenzpause von 30 Tagen nach dem Check-out-Datum der vorigen Buchung möglich. Dies dient ebenfalls der Erhaltung der MRG-Vollausnahme und verhindert eine de-facto-Verlängerung durch Anschluss-Buchungen.

3. Buchung & Vertragsschluss

  1. Die Anzeige der Verfügbarkeit auf der Webseite ist unverbindlich.
  2. Mit Klick auf „Jetzt buchen" und der Bezahlung über Stripe geben Sie ein verbindliches Angebot ab.
  3. Der Vertrag kommt zustande, sobald Sie die Buchungsbestätigung per E-Mail erhalten haben.
  4. Mit der Buchung bestätigen Sie, die Hausregeln & Hinweise gelesen und akzeptiert zu haben.

4. Preise & Zahlung

Alle Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern anwendbar). Die Zahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Buchung über Stripe (Kreditkarte, EU-Bankeinzug, Apple/Google Pay je nach Verfügbarkeit) — bei Aufenthalten ab 31 Nächten in Form der ersten Tranche; weitere Tranchen werden gemäß Punkt 4a automatisch zu den dort beschriebenen Zeitpunkten eingezogen. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Service- oder Plattformgebühren. Separat ausgewiesen werden die gesetzlich vorgeschriebene Wiener Ortstaxe (Punkt 4b) sowie — sofern für die jeweilige Unterkunft hinterlegt — die einmalige Endreinigungs-Pauschale (Punkt 4c).

Kaution: Derzeit wird keine Kaution oder sonstige Sicherheitsleistung erhoben. Sollte künftig für einzelne Unterkünfte, Saisonzeiten oder Buchungsmodelle eine Kaution eingeführt werden, wird diese vor Buchungsabschluss gesondert ausgewiesen und nur dann Vertragsbestandteil.

Preis pro Nacht nach Gästeanzahl: Die Übernachtungspreise können pro Unterkunft je nach gebuchter Personenanzahl gestaffelt sein (z. B. höherer Preis bei Belegung mit mehreren Gästen). Der für Ihre konkrete Buchung gültige Preis wird in der Buchungsmaske vor Buchungsabschluss transparent angezeigt und ist dort verbindlich.

4a. Ratenweise Zahlung bei längeren Aufenthalten (Tranchen)

Bei Aufenthalten ab 31 Nächten wird der Mietzins-Gesamtbetrag in Tranchen verteilt von der hinterlegten Karte eingezogen. Diese Aufteilung dient der finanziellen Planungs-Sicherheit für beide Seiten und folgt der Praxis bei längerfristiger Wohnraumvermietung.

Aufteilungs-Regel:

Die genaue Tranchen-Aufteilung wird Ihnen vor Buchungsabschluss in der Buchungsübersicht transparent angezeigt. Mit Buchungsabschluss autorisieren Sie den automatischen Einzug aller geplanten Tranchen gemäß dem angezeigten Plan über die hinterlegte Zahlungsmethode (Stripe Off-Session-Charge nach SCA/PSD2-Standard, vgl. Punkt 5c).

Bei fehlgeschlagenem Tranchen-Einzug (z. B. wegen Karten-Ablaufs oder Limit-Überschreitung) werden Sie umgehend per E-Mail informiert und haben die Möglichkeit, eine alternative Zahlungsmethode zu hinterlegen. Bei wiederholtem Einzugsversagen behält sich Felsgasse Suiten das Recht vor, den Vertrag gemäß Punkt 5b zu beenden.

4b. Wiener Ortstaxe / Nächtigungsabgabe

Soweit für den konkreten Aufenthalt nach den jeweils anwendbaren Wiener Vorschriften (insbesondere Wiener Tourismusförderungsgesetz — WTFG) eine Ortstaxe, Nächtigungsabgabe oder vergleichbare Abgabe anfällt, wird diese vom Vermieter treuhändisch im Auftrag der Stadt Wien eingehoben und an die zuständige Stelle (MA 6) abgeführt — sie fließt nicht dem Vermieter zu und stellt keinen Bestandteil des Mietzinses dar.

Mit Buchungsabschluss bestätigt der Gast die Kenntnisnahme dieser Regelung und autorisiert den Einzug der Ortstaxe gemäß den genannten Modalitäten.

4c. Endreinigung

Pro Unterkunft kann eine einmalige Endreinigungs-Pauschale anfallen, die — sofern hinterlegt — vor Buchungsabschluss in der Buchungsübersicht ausgewiesen wird. Sie deckt die professionelle Endreinigung der Unterkunft nach Aufenthaltsende ab; eine während des Aufenthalts vom Gast geleistete Selbstreinigung ersetzt diese Pauschale nicht.

Mit Buchungsabschluss autorisiert der Gast den Einzug der angegebenen Endreinigungs-Pauschale gemäß diesen Modalitäten.

5. Stornierung vor Check-in (Standard-Tarif)

Eine Stornierung kann wahlweise über den personalisierten Storno-Link, der in jeder buchungsbezogenen E-Mail enthalten ist, oder schriftlich per E-Mail an hello@felsgasse.com erklärt werden. Beide Wege sind gleichwertig. Maßgeblich für die Höhe des einzubehaltenden Betrags ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Vermieter; bei Nutzung des Storno-Links gilt der Zeitpunkt der serverseitig protokollierten Bestätigung als Eingangszeitpunkt.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Hinweis: Bei Wahl des Flex-Light-Tarifs (Punkt 5e) gilt eine abweichende Regelung. Nach Ablauf der 48-Stunden-Bedenkzeit ist bei einer Stornierung der volle Buchungsbetrag geschuldet; eine anteilige Erstattung erfolgt nicht.

Selbstbedienter Storno-Link: Sie erhalten in der Buchungsbestätigung sowie in allen weiteren buchungsbezogenen E-Mails einen personalisierten Link, über den Sie Ihre Stornierung innerhalb der oben genannten Fristen eigenständig auslösen können. Die Berechnung des Einbehalts und der Rückerstattung erfolgt automatisiert nach den vorstehenden Regeln und wird Ihnen vor der Bestätigung transparent angezeigt. Sie können Ihre Stornierung alternativ jederzeit auch per E-Mail an hello@felsgasse.com erklären.

5b. Vorzeitige Vertragsbeendigung nach Check-in (Standard-Tarif)

Punkt 5b gilt ausschließlich für den Standard-Tarif. Bei Wahl des Flex-Light-Tarifs (Punkt 5e) findet keine Notice-Period-Regelung Anwendung; der volle Buchungsbetrag bleibt geschuldet.

Mit erfolgtem Check-in beginnt die Aufenthaltsperiode. Eine vorzeitige Beendigung nach Check-in ist nur durch schriftliche Kündigung möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung beim Vermieter.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Selbstbedienter Kündigungs-Link: Sie erhalten in der Buchungsbestätigung sowie in allen weiteren buchungsbezogenen E-Mails einen personalisierten Link, über den Sie Ihre Kündigung innerhalb der oben genannten Fristen eigenständig auslösen können. Das Wirksamkeitsdatum und die zu zahlenden Beträge werden Ihnen vor der Bestätigung transparent angezeigt. Sie können Ihre Kündigung alternativ jederzeit auch per E-Mail an hello@felsgasse.com erklären.

5c. Autorisierung von Folge- und Stornogebühren

Mit Buchungsabschluss autorisiert der Gast Felsgasse Suiten, fehlende Beträge — insbesondere bei Stornierung gemäß Punkt 5, Kündigung gemäß Punkt 5b oder im Rahmen ratenweiser Zahlung — von der bei der Erstbuchung verwendeten Zahlungsmethode (Stripe Off-Session-Charge nach SCA/PSD2-Standard) einzuziehen. Diese Klausel entspricht den Anforderungen an ein gültiges Mandat im Sinne der EU-Zahlungsdiensterichtlinie.

Technische Nachvollziehbarkeit nach Storno: Wird eine Buchung storniert, ohne dass Aufenthalt, Rechnung oder Zahlung entstehen, kann der Datensatz fuer bis zu 12 Monate in einem technischen Archiv aufbewahrt werden. Zweck ist die Nachvollziehbarkeit von Stripe-Checkout, gespeicherten Zahlungsmethoden, versehentlichen Off-Session-Einzuegen, Supportfaellen, Missbrauchsversuchen oder spaeteren Rueckabwicklungen. Solche Buchungen werden nicht in der operativen Liste aktueller und kommender Gaestebuchungen weitergefuehrt. Details zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklaerung.

5e. Flex-Light-Tarif (Long-Stay-Tarif, Non-Refundable Rate)

Bei Aufenthalten ab 90 Nächten bietet der Vermieter — sofern für die gebuchte Unterkunft im Buchungsformular tatsächlich angeboten — neben dem Standard-Tarif einen alternativen Flex-Light-Tarif mit Preisnachlass an. Die genaue Höhe des Nachlasses sowie die Verfügbarkeit pro Unterkunft werden transparent in der Buchungsmaske vor Buchungsabschluss ausgewiesen.

Im Gegenzug für den Rabatt gilt für den Flex-Light-Tarif:

Der Gast bestätigt die Auswahl des Flex-Light-Tarifs durch eine separate, ausdrückliche Bestätigungs-Checkbox im Buchungsformular mit folgender Erklärung:

„Ich wähle den Flex-Light-Tarif zum angezeigten Rabatt und akzeptiere, dass im Falle einer Stornierung oder vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts — vor oder nach Check-in — der vollständige Buchungsbetrag geschuldet bleibt und keine anteilige Erstattung erfolgt. Mir ist bewusst, dass die in Punkt 5b geregelte Kündigungsfrist von 30 bzw. 60 Nächten beim Flex-Light-Tarif nicht zur Anwendung kommt."

Diese Bestätigung wird im Buchungs-Record dauerhaft archiviert (mit Zeitstempel, gewähltem Rabatt-Prozentsatz und AGB-Version).

Dem Gast bleibt auch im Flex-Light-Tarif der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Check-in & Check-out

Check-in ab 15:00 Uhr, Check-out bis 11:00 Uhr. Der Self-Check-in-Code wird frühestens 36 Stunden vor Anreise per E-Mail mitgeteilt — und nur, wenn die Verifizierung (Punkt 6a) vollständig abgeschlossen ist.

Frühere oder spätere Zeiten nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit.

6a. Verifizierung (Mietvertrag & Identitätsnachweis)

Pre-Buchungs-Einsicht des Mietvertrags: Der strukturelle Mustervertrag (§§ 1–11) ist VOR Buchungsabschluss auf der Webseite unter felsgasse.com/mietvertrag-muster.html öffentlich einsehbar und kann dort als PDF heruntergeladen werden. Buchungs-spezifische Daten (Vor-/Nachname, Aufenthaltsdauer, Mietzins, konkrete Adresse) sind im Mustervertrag durch Platzhalter ersetzt und werden bei der konkreten Buchung automatisch eingesetzt. Im Buchungsformular bestätigt der Gast durch eine eigene Pflicht-Checkbox die Kenntnisnahme dieses Mustervertrags und die Zustimmung zu den dort enthaltenen Klauseln. Eine kostenfreie Stornierung wegen 'Nicht-Kenntnis' der Vertragsklauseln ist nach Ablauf der 48-Stunden-Bedenkzeit (Punkt 5) ausgeschlossen.

Vor Übermittlung des Zugangscodes muss der Gast zwei Verifizierungs-Schritte abschließen. Beide werden über das verschlüsselte Verifizierungs-Portal abgewickelt, dessen Link der Gast unmittelbar nach Buchungsabschluss per E-Mail erhält:

  1. Unterzeichnung des Kurzzeit-Mietvertrags. Der Vermieter signiert vorab. Der Gast unterzeichnet auf einem von zwei rechtlich gleichwertigen Wegen — welcher Weg zur Anwendung kommt, wird dem Gast im Verifizierungs-Portal angezeigt:
    • Elektronische Signatur (QES): qualifizierte elektronische Signatur im Sinne der Verordnung (EU) 910/2014 (eIDAS), die nach § 4 Abs. 1 Signatur- und Vertrauensdienstegesetz der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist. Der Gast signiert über einen der angebotenen Anbieter (itsme, Evrotrust, Video-Ident); sämtliche eingesetzten Trust Service Providers haben ihren Sitz in der Europäischen Union (siehe Datenschutzerklärung).
    • Handschriftliche Signatur: Der Gast erhält den Mietvertrag als PDF, druckt ihn aus, unterschreibt ihn eigenhändig und lädt das unterschriebene Exemplar als Scan oder Foto über das Verifizierungs-Portal wieder hoch. Alternativ kann er den Vertrag digital unterschreiben (z. B. in einer PDF-App) und die unterschriebene Datei dort hochladen. Der Vermieter gegenzeichnet und stellt dem Gast die vollständig unterzeichnete Fassung per E-Mail zu.
    Beide Wege führen zu einem rechtswirksam abgeschlossenen Mietvertrag.
  2. Hochladen einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass oder Personalausweis) durch alle übernachtenden Gäste zur Erfüllung der Meldepflicht nach § 5 Wiener Meldegesetz und zur Identitätsprüfung. Die Datei wird mit AES-256-GCM verschlüsselt auf einem Server in Deutschland gespeichert (Hetzner) und 30 Tage nach Check-out automatisch und unwiderruflich gelöscht. Es verbleibt nur ein kryptographischer Prüfwert (SHA-256-Hash) zu Beweis- und Audit-Zwecken; aus diesem Hash kann das Bild nicht rekonstruiert werden.

Frist: Beide Schritte müssen spätestens 48 Stunden vor Check-in abgeschlossen sein, jedenfalls innerhalb von 30 Tagen ab Versand der Verifizierungs-Aufforderung. Bei Nichtabschluss trotz Aufforderung und mehrstufiger Erinnerungen (E-Mail-Eskalation T-14d / T-7d / T-72h / T-24h) erfolgt eine automatische Stornierung gemäß § 5; der Einbehalt richtet sich nach dem Vorlauf zum Check-in im Zeitpunkt der Auto-Stornierung (30 Nächte bei mehr als 10 Tagen Vorlauf, 60 Nächte bei 10 oder weniger Tagen, jeweils gedeckelt durch den Buchungspreis). Der Self-Check-in-Code wird grundsätzlich erst freigegeben, wenn beide Verifizierungs-Schritte vollständig abgeschlossen sind.

Aufbewahrung des Mietvertrags: Der vollständig signierte Vertrag wird beim Vermieter für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist nach § 132 BAO — sieben Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Vertragsbeendigung — sicher elektronisch archiviert. Eine Kopie erhält der Mieter unmittelbar nach Abschluss der Signatur per E-Mail.

Verhältnis Vertragssignatur zur Identitätsprüfung: Die Unterzeichnung des Mietvertrags — ob per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) oder handschriftlich — erfüllt die Schriftform; die QES ist dabei nach § 4 SVG der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Die Vertragssignatur ersetzt jedoch nicht die nach § 5 Wiener Meldegesetz und zur Identitätsprüfung gesondert erforderliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Beide Schritte (Vertragssignatur + ID-Upload) sind erforderlich, um die Verifizierung im Sinne dieses Punktes vollständig abzuschließen.

Eine Übermittlung der Ausweis-Kopie per unverschlüsselter E-Mail an hello@felsgasse.com ist nur ausnahmsweise und ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes nach gesondertem Hinweis auf die eingeschränkte Vertraulichkeit unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation zulässig (Standardweg ist und bleibt das AES-256-GCM-verschlüsselte Verifizierungs-Portal). Der Meldezettel wird als ausfüllbares amtliches PDF bereitgestellt und kann mit den in der Buchung vorhandenen Daten vorausgefüllt werden. Der Gast bleibt verpflichtet, alle Angaben vor Unterfertigung zu prüfen und fehlende ausweisabhängige Daten korrekt zu ergänzen.

Maximalbelegung (verbindlich, aus Brandschutz- und Versicherungsgründen):

Übernachten dürfen ausschließlich die in der Buchungsmaske namentlich angegebenen Personen. Eine Erhöhung der Personenzahl nach Buchungsabschluss ist vorab schriftlich anzufragen und ggf. mit einer Preisanpassung verbunden.

7. Pflichten des Gastes

7a. Verstöße & Pauschalen

Bei Verstößen gegen die folgenden zentralen Pflichten kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und die nachstehenden Pauschalen vom hinterlegten Zahlungsmittel einziehen. Der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten; dem Gast steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

Mit Buchungsabschluss autorisiert der Gast den Einzug dieser Pauschalen vom hinterlegten Zahlungsmittel (Stripe Off-Session-Charge nach SCA/PSD2-Standard, vgl. Punkt 5c).

8. Haftung

Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Verschuldens von Personen, für die er einzustehen hat. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur, soweit zwingendes Recht dies vorsieht oder wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Verwahrung übernommen; gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

8a. Leistungsstörung auf Seiten des Vermieters

Sollte der Vermieter die gebuchte Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht oder nur teilweise erbringen können, wird er den Gast unverzüglich informieren und nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzunterkunft anbieten. Lehnt der Gast die Ersatzunterkunft ab oder ist eine solche nicht verfügbar, erstattet der Vermieter den anteiligen oder vollen bereits geleisteten Aufenthaltsbetrag. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Vermieters auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Erstattet werden in diesem Rahmen insbesondere angemessene nachgewiesene Mehrkosten für eine vergleichbare Ersatzunterkunft. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder von Personen, für die er einzustehen hat.

8b. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Wasser- oder Brandschäden im Gebäude, behördliche Anordnungen, Pandemie-bedingte Beschränkungen, Streiks, Stromausfälle oder vergleichbare unvorhersehbare und vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse — berechtigen beide Vertragsparteien, vom Vertrag zurückzutreten, soweit dadurch die Erbringung oder Inanspruchnahme der Leistung unmöglich oder erheblich erschwert wird. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig — bezogen auf den nicht in Anspruch genommenen Aufenthaltszeitraum — erstattet. Schadenersatzansprüche aus höherer Gewalt sind beiderseitig ausgeschlossen.

8c. Erhaltungsarbeiten, geringfügige Abweichungen, Bagatellmängel

  1. Duldung von Erhaltungsarbeiten: Der Gast duldet die für die Erhaltung der Wohnung oder des Gebäudes notwendigen Reparatur-, Wartungs- und Verbesserungsarbeiten. Geplante Arbeiten kündigt der Vermieter mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail oder Telefon an und stimmt einen zumutbaren Termin ab. Bei akuten Vorfällen (z. B. Wasserrohrbruch, Kanal- oder Abflussverstopfung, Ausfall von Strom, Wasser oder Heizung, Schimmelbildung, Schädlingsbefall) ist der Vermieter berechtigt, die Räumlichkeiten — nach Möglichkeit nach kurzer telefonischer Ankündigung — auch kurzfristig zu betreten und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Der Gast wirkt an einer raschen Behebung mit (Zugang ermöglichen, Gegenstände aus dem Arbeitsbereich entfernen).
  2. Kein Minderungsrecht bei zumutbaren Beeinträchtigungen: Vorübergehende Beeinträchtigungen durch erforderliche Erhaltungsarbeiten begründen kein Minderungs- oder Schadenersatzrecht des Gastes, soweit sie nicht länger als 24 Stunden andauern und keinen wesentlichen Teil der gemieteten Räume betreffen. Bei darüber hinausgehenden, vom Vermieter zu vertretenden erheblichen Beeinträchtigungen wird der Aufenthaltspreis für den unmittelbar betroffenen Zeitraum anteilig reduziert.
  3. Arbeiten im Allgemeinbereich: Für Bau-, Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen am Gebäude, die durch den Hauseigentümer oder die Eigentümergemeinschaft veranlasst werden (z. B. Fassaden-, Dach-, Treppenhaus-, Lift- oder Leitungsarbeiten), übernimmt der Vermieter keine Haftung; daraus resultierende Beeinträchtigungen begründen keine Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter.
  4. Geringfügige Abweichungen vom Inserat: Bilder, Beschreibungen und Ausstattungsangaben auf felsgasse.com dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen bei Möbeln, Textilien, Dekoration, Farbgebung (insbesondere durch Bildschirm-Darstellung) oder einzelnen Ausstattungsgegenständen sind möglich und berechtigen nicht zu Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt; maßgeblich ist die Bereitstellung einer dem Inserat im Wesentlichen entsprechenden Leistung. Quadratmeter- und Raummaß-Angaben sind mit einer Toleranz von ±5 % zu verstehen.
  5. Bagatellmängel: Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen — etwa eine defekte Glühbirne, einzelne Kratzer im Mobiliar oder kurzfristig ausgefallene Einzelgeräte bei vorhandenem gleichwertigen Ersatz — begründen keine Minderungs- oder Schadenersatzansprüche. Sie sind dennoch gemäß Punkt 7 (Mängelanzeigepflicht) zu melden, damit der Vermieter Abhilfe schaffen kann.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt.

Verbraucherschlichtung: Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20.07.2025 von der Europäischen Kommission abgeschaltet (Aufhebung der ODR-Verordnung); eine Verlinkungs- oder Hinweispflicht hierauf besteht nicht mehr. Der Vermieter ist weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, bemüht sich jedoch stets um eine direkte einvernehmliche Lösung. Bei Konflikten im Zusammenhang mit Online-Buchungen können sich Verbraucher freiwillig an die Internet-Ombudsstelle (Wien, Österreich) wenden.

Vertragssprache & AGB-Stand: Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch; etwaige Übersetzungen dieser AGB dienen ausschließlich der Information. Maßgeblich ist die deutsche Fassung in der zum Zeitpunkt der Buchung auf felsgasse.com veröffentlichten Form.

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