Pflichtangaben gemäß § 5 ECG, § 14 UGB & § 25 MedienG
Impressum & Offenlegung.
Diensteanbieter & Medieninhaber
Markus HörschlägerKaiser-Ebersdorfer-Straße 41/2/2
1110 Wien
Österreich
E-Mail: hello@felsgasse.com
Web: felsgasse.com
Eine rasche elektronische Kommunikation ist über die angegebene E-Mail-Adresse jederzeit möglich. Anfragen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet.
Unternehmensgegenstand
Vermietung möblierter Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung (Aufenthaltsdauer 31 bis maximal 180 Nächte) in der Liegenschaft Felsgasse, 1110 Wien. Felsgasse Suiten betreibt kein Hotel- oder Beherbergungsunternehmen: es werden keine hotelartigen Leistungen wie Rezeption, Frühstück, tägliche Reinigung oder Wäschewechsel erbracht. Die Mieter führen den Haushalt selbst (Selbstversorger-Wohnraumvermietung).
Berufsrechtliche Einordnung & Aufsicht
Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen der Privatzimmervermietung im häuslichen Nebenerwerb und fällt unter die Ausnahmebestimmung des § 2 Abs. 1 Z 9 GewO 1994 (höchstens zehn Fremdenbetten). Es handelt sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung; eine Gewerbeberechtigung ist nicht erforderlich und liegt nicht vor.
Eine spezifische gewerberechtliche Aufsichtsbehörde besteht daher nicht. Für ortsabgaberechtliche Belange (Wiener Ortstaxe) ist die Magistratsabteilung 6 — Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) der Stadt Wien zuständig. Für die polizeiliche Meldepflicht der Gäste (§§ 5, 7 Meldegesetz) ist die Magistratsabteilung 62 (MA 62) zuständige Meldebehörde.
Umsatzsteuer
Da Felsgasse Suiten nicht gewerblich tätig ist, besteht keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Beherbergungsleistungen erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des UStG 1994; entsprechende Hinweise enthält jede ausgestellte Rechnung.
Mietrechtlicher Status (MRG-Vollausnahme)
Sämtliche Buchungen unterliegen der Vollausnahme vom Mietrechtsgesetz gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 und Z 4 MRG. Diese beiden Tatbestände decken die zwei Hauptnutzungsformen der Felsgasse Suiten kumulativ ab:
- § 1 Abs. 2 Z 3 MRG — befristete Mietverträge bis maximal sechs Monate über Wohnungen der Ausstattungskategorie A oder B, die als Zweitwohnung wegen eines durch Erwerbstätigkeit verursachten vorübergehenden Ortswechsels gemietet werden (Projekt-, Praktikums-, Entsendungs- und vergleichbare Aufenthalte).
- § 1 Abs. 2 Z 4 MRG — Wohnungen oder Wohnräume, die vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung gemietet werden.
Beide Bestimmungen setzen voraus, dass der Mieter daneben einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 66 JN besitzt (Zweitwohnungs-Begriff). Die Begründung eines Hauptwohnsitzes in der Mietsache ist vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen; eine Anmeldung darf ausschließlich als Nebenwohnsitz nach § 1 Abs. 7 Meldegesetz erfolgen. Faktische Verlängerungen über das Check-out-Datum hinaus sind ausgeschlossen, eine Wiederbuchung derselben Person ist erst nach einer Karenzpause von 30 Tagen möglich. Diese Maßnahmen erhalten die MRG-Vollausnahme entsprechend der OGH-Rechtsprechung zum Vollausnahmebereich (vgl. OGH 03.06.2025, 5 Ob 151/24b).
Details siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen § 2 und § 5b sowie Hausregeln & Hinweise.
Webseiten-Hosting & Auftragsverarbeiter
Diese Webseite wird auf der Plattform Cloudflare Pages (Cloudflare, Inc., USA — EU-Repräsentanz: Cloudflare Germany GmbH) ausgeliefert. Das Buchungs-Backend, Datenbank und Vertragsarchiv werden auf Hetzner Online GmbH (Deutschland) gehostet.
Weitere im Buchungs- und Verifizierungsprozess eingebundene Auftragsverarbeiter — insbesondere Stripe Payments Europe Ltd. (Zahlungsabwicklung, Irland), Resend Inc. (E-Mail-Versand, USA mit EU-US-DPF), sowie e-signature.eu (Wallix Group, Frankreich), Evrotrust Technologies JSC (Bulgarien) und Belgian Mobile ID SCRL (itsme) (Belgien) für qualifizierte elektronische Signaturen — sind vollständig in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchergeschäften gilt gemäß Art. 6 Abs. 4 lit. a Rom-I-Verordnung das Recht jenes Staates, in dem die Beherbergungsleistung erbracht wird (Österreich); zwingende Verbraucherschutzbestimmungen am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers bleiben unberührt.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der sachlich zuständige Wiener Gerichtsstand; bei Verbrauchern gelten die Bestimmungen der §§ 14 KSchG (Wahlgerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers).
Online-Streitbeilegung & außergerichtliche Schlichtung
Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union (OS-Plattform) wurde am 20.07.2025 von der EU-Kommission abgeschaltet und steht nicht mehr zur Verfügung. Verbraucher können sich für außergerichtliche Streitbeilegung an folgende Stellen wenden:
- Internet-Ombudsstelle — Schlichtungsstelle für Streitigkeiten aus Online-Geschäften: www.ombudsstelle.at
- Verbraucherschlichtung Austria — allgemeine Konsumentenschlichtungsstelle: www.verbraucherschlichtung.at
Felsgasse Suiten ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine Klärung erfolgt vorzugsweise im direkten Kontakt unter hello@felsgasse.com.
Haftungsausschluss
Die Inhalte dieser Webseite werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Verbindlich sind ausschließlich die im Buchungsprozess angezeigten und vom Gast bestätigten Konditionen, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der bei Buchung zustande kommende Mietvertrag.
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Urheberrecht & Bildnachweise
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Verweise auf weitere rechtliche Hinweise
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — vollständige Vertragsbedingungen einschließlich Storno- und Kündigungsregelungen
- Datenschutzerklärung — DSGVO-konforme Information zur Datenverarbeitung
- Hausregeln & Hinweise — Verhaltensregeln und Nutzungshinweise vor Ort
Stand: 2026-05-18 (Rev v2026-06-01)
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