Private Auszeit in Wien

Langzeiturlaub mit eigener Küche und viel Ruhe.

Wien nicht in wenigen Tagen abhaken, sondern mehrere Wochen oder Monate erleben: möbliert wohnen, selbst kochen und die Stadt im eigenen Rhythmus entdecken – 31 bis maximal 180 Nächte.

Voll ausgestattete Küche für eine mehrmonatige Auszeit in Wien

Private Auszeit

Wien erleben, ohne Hotelrhythmus.

Die Felsgasse Suiten geben Ihnen für einen längeren privaten Aufenthalt einen ruhigen, möblierten Rückzugsort. Statt täglicher Abläufe eines Beherbergungsbetriebs organisieren Sie Ihren Alltag selbst und nutzen die voll ausgestattete Küche.

Ab U3 Enkplatz fahren Sie direkt Richtung Innenstadt. Wien eignet sich zugleich als Ausgangspunkt für Ausflüge in Österreich – und nach jedem Tag kehren Sie in Ihre absperrbare Suite zurück.

Freiheit für eine mehrmonatige Pause.

Voll ausgestattete Küche

Backofen, Geschirrspüler, großer Kühlschrank und Espressomaschine machen Selbstversorgung selbstverständlich.

Eigener Rückzugsort

Eine absperrbare Suite bietet Privatsphäre; bei Buchung der ganzen Wohnung stehen beide Suiten zur Verfügung.

U3 ab Enkplatz

Vom U3-Ausgang Enkplatz geht es direkt Richtung Wiener Zentrum und zu weiteren Bahnverbindungen.

Planbar von 31 bis 180 Nächten

Ein klar befristeter Zeitraum, ein schriftlicher Vertrag und monatliche Zahlungsabschnitte schaffen Übersicht.

Ab 92 Nächten

Befreiung von der Wiener Ortstaxe.

Bei Aufenthalten ab 92 Nächten besteht gemäß § 11 Abs. 3 WTFG eine Befreiung von der Wiener Ortstaxe. Für kürzere Aufenthalte wird sie getrennt und transparent nach den geltenden Sätzen berechnet.

Fragen zur privaten Auszeit.

Wie lang kann ein Langzeiturlaub dauern?

Die Buchung umfasst mindestens 31 und höchstens 180 Nächte. Danach ist eine Pause von 30 Tagen erforderlich, bevor dieselbe Person dieselbe Unterkunft erneut buchen kann.

Für welche privaten Aufenthalte passt die Suite?

Für Langzeiturlaub, eine private Auszeit, Erholung oder Freizeitgestaltung, solange der gewöhnliche Aufenthalt und dauerhafte Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort bestehen bleiben.

Wann entfällt die Wiener Ortstaxe?

Bei Aufenthalten ab 92 Nächten besteht gemäß § 11 Abs. 3 WTFG eine Befreiung von der Wiener Ortstaxe.

Kann ich mich selbst versorgen?

Ja. Eine voll ausgestattete Küche mit Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank und Espressomaschine gehört zur Wohnung.

Eignet sich Wien als Ausgangspunkt für Ausflüge?

Ja. Ab U3 Enkplatz gelangen Sie Richtung Zentrum und zu wichtigen Bahnverbindungen für Tages- und Wochenendausflüge.

Welcher rechtliche Rahmen gilt?

Vereinbart wird eine vorübergehende Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung und Freizeitgestaltung für 31 bis maximal 180 Nächte. Der gewöhnliche Aufenthalt bleibt an einem anderen Ort.

Wie lange möchten Sie Wien erleben?

Prüfen Sie einen Zeitraum zwischen 31 und 180 Nächten oder lesen Sie zuerst die Tarifdetails.