Voll ausgestattete Küche
Backofen, Geschirrspüler, großer Kühlschrank und Espressomaschine machen Selbstversorgung selbstverständlich.
Private Auszeit in Wien
Wien nicht in wenigen Tagen abhaken, sondern mehrere Wochen oder Monate erleben: möbliert wohnen, selbst kochen und die Stadt im eigenen Rhythmus entdecken – 31 bis maximal 180 Nächte.
Private Auszeit
Die Felsgasse Suiten geben Ihnen für einen längeren privaten Aufenthalt einen ruhigen, möblierten Rückzugsort. Statt täglicher Abläufe eines Beherbergungsbetriebs organisieren Sie Ihren Alltag selbst und nutzen die voll ausgestattete Küche.
Ab U3 Enkplatz fahren Sie direkt Richtung Innenstadt. Wien eignet sich zugleich als Ausgangspunkt für Ausflüge in Österreich – und nach jedem Tag kehren Sie in Ihre absperrbare Suite zurück.
Backofen, Geschirrspüler, großer Kühlschrank und Espressomaschine machen Selbstversorgung selbstverständlich.
Eine absperrbare Suite bietet Privatsphäre; bei Buchung der ganzen Wohnung stehen beide Suiten zur Verfügung.
Vom U3-Ausgang Enkplatz geht es direkt Richtung Wiener Zentrum und zu weiteren Bahnverbindungen.
Ein klar befristeter Zeitraum, ein schriftlicher Vertrag und monatliche Zahlungsabschnitte schaffen Übersicht.
Ab 92 Nächten
Bei Aufenthalten ab 92 Nächten besteht gemäß § 11 Abs. 3 WTFG eine Befreiung von der Wiener Ortstaxe. Für kürzere Aufenthalte wird sie getrennt und transparent nach den geltenden Sätzen berechnet.
Die Buchung umfasst mindestens 31 und höchstens 180 Nächte. Danach ist eine Pause von 30 Tagen erforderlich, bevor dieselbe Person dieselbe Unterkunft erneut buchen kann.
Für Langzeiturlaub, eine private Auszeit, Erholung oder Freizeitgestaltung, solange der gewöhnliche Aufenthalt und dauerhafte Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort bestehen bleiben.
Bei Aufenthalten ab 92 Nächten besteht gemäß § 11 Abs. 3 WTFG eine Befreiung von der Wiener Ortstaxe.
Ja. Eine voll ausgestattete Küche mit Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank und Espressomaschine gehört zur Wohnung.
Ja. Ab U3 Enkplatz gelangen Sie Richtung Zentrum und zu wichtigen Bahnverbindungen für Tages- und Wochenendausflüge.
Vereinbart wird eine vorübergehende Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung und Freizeitgestaltung für 31 bis maximal 180 Nächte. Der gewöhnliche Aufenthalt bleibt an einem anderen Ort.
Prüfen Sie einen Zeitraum zwischen 31 und 180 Nächten oder lesen Sie zuerst die Tarifdetails.